25 Jahre Zermatter Rothornbahn AG
Quelle: Jahresbericht 1988 (PDF, 6 Seiten, 767 KB)
Im Laufe des Jahres 1961 hatte es sich glaubwürdig herumgesprochen, dass eine Gruppe Auswärtiger die Absicht hätte das Unterrothorn von Zermatt aus über Grünsee zu erschliessen. Eine Abzweigung sollte Grünsee mit dem Hohtälligrat verbinden.
Anfangs des zweiten Weltkrieges haben die Zermatter dem Bau eines Skilifts Zermatt–Sunnegga zugestimmt. 1947 wurde dieser Skilift nach Sunnegga–Blauherd verlegt und durch eine Sesselbahn ersetzt. Mit der Erschliessung der Nordhänge am Fusse des Matterhorns
durch die Schwarzseebahn AG, mit Aktienmehrheit der Burgergemeinde und Beteiligung der Munizipalgemeinde, haben die Zermatter klar gezeigt, dass sie willens sind Neuerschliessungen selbst anhand zu nehmen. Es ist nicht zu verwundern, dass die oben erwähnte Kunde einigen Wirbel aufstiess und Gemüter der Zermatter erhitzte. Der Versuch auswärtiger Einmischung in den Ausbau der Transportanlagen traf auf scharfen Widerstand einiger Zermatter. Sie schlossen sich zusammen und bildeten das nachstehende Initiativkomitee für die Luftseilbahn Sunnegga–Blauherd–Unterrothorn:
Das Initiativkomitee handelte rasch. Am 16. Juni 1961 unterbreitete es dem damals zuständigen Eidg. Post- und Eisenbahndepartement das Konzessionsgesuch für die Luftseilbahn Sunnegga–Blauherd–Unterrothorn. Am 11. Oktober 1961 fand das eingangs erwähnte Gerede die Bestätigung im Walliser-Bote-Briger-Anzeiger, wie folgt:
Kühnes Luftseilbahnprojekt
Das von der bekannten Firma W. Habegger in Thun ausgearbeitete, bisher grösste Luftseilbahn-Projekt der Schweiz: Zermatt–Grünsee, mit Abzweigungen nach Unterrothorn und Hohtälli ist vom Initiativkomitee mit Nationalrat Kämpfen als Präsident und Paul Guntern, dem Präsidenten der Vereinigung der Oberwalliser Verkehrsinteressenten als Sekretär dem Bund zur Genehmigung eingereicht worden.
Wie wir vernehmen, gedenkt sich die Gemeinde Zermatt sehr massgeblich an dieser für die Weiterentwicklung der weltbekannten Fremdenstation und ihrer Umgebung notwendigen Bahnverbindung zu beteiligen.
Am 16. Oktober 1961 brachte die gleiche Lokalzeitung folgende Stellungnahme:
Seilbahnprojekt Zermatt–Grünsee–Hohtälli–Unterrothorn
Das Initiativkomitee mit Präsident Nationalrat Moritz Kämpfen, Brig und Paul Guntern, Sekretär, Siders, für eine zu bauende Seilbahn von Zermatt nach Grünsee–Hohtälli–Unterrothorn nimmt Bezug auf die in der Presse erschienene Meldung und stellt fest, dass diese Mitteilung keinen offiziellen Charakter hat.
Das Initiativkomitee gibt hiermit bekannt, dass Verhandlungen mit der Gemeinde Zermatt demnächst aufgenommen werden, wobei die Aktienmehrheit und die zu erstellenden Gewerbegebäude der Gemeinde und Burgerschaft Zermatt zum vornherein zugesichert werden.
Für das Initiativkomitee
i.A. der Sekretär
Paul Guntern
Aus dem Kreise des Zermatter-Initiativkomitees folgte am 15. November 1961 eine ziemlich gründliche Stellungnahme, die hier nicht in vollem Umfang wiedergegeben werden soll. Nach einer längeren Einleitung ist folgendes zu lesen:
… In Nr. 44 des kantonalen Amtsblattes vom 27. Oktober 1961 ist das oben erwähnte Konzessionsgesuch, das dem Eidg. Post- und Eisenbahndepartemente in bereinigter Form am 9. Oktober 1961 eingereicht worden ist, zur Vernehmlassung ausgeschrieben … Überrascht sind die Grundeigentümer, die auf Grund des ausgeschriebenen Projektes feststellen mussten, dass ihr Eigentum überbaut und überfahren werden soll …
Entrüstet sind grosse Kreise der Bevölkerung von Zermatt, die sehen wie auswärtige Finanzkreise ein Konkurrenzunternehmen in das Gebiet von Blauherd–Unterrothorn stellen wollen … Dass sich auch Nationalrat Kämpfen hergegeben hat, der Sesselbahn der Gemeinde Zermatt den Dolchstoss zu versetzen, hat wirklich noch gefehlt.
Im Grunde genommen wäre es an der Einwohner- und der Burgergemeinde gewesen, als gemeinsame Besitzer des Sesselliftes Zermatt–Sunnegga, für den Weiterausbau Richtung Unterrothorn besorgt zu sein. Die Initianten haben darüber beraten und hätten den Gemeinden gerne dieses Vorrecht abgetreten. Aber man war überzeugt, dass bei einer finanziellen Mehrbeteiligung der Gemeinden die Angelegenheit auf die lange Bank geschoben worden wäre. Zudem ist noch bekannt geworden, dass im Initiativkomitee Kämpfen drei Zermatter Gemeinderäte vertreten waren. Das Zermatter Initiativkomitee überliess nichts dem Zufall. Am 6. September 1961 wurde bei der Gemeindeverwaltung das Gesuch für die Abtretung des notwendigen Burgerbodens und die Erteilung der notwendigen Durchfahrtsrechte für den Bau und Betrieb der Luftseilbahn Sunnegga–Unterrothorn eingereicht. Nachdem die Gemeindeverwaltung darauf nicht reagierte wurde unter den Burgern eine erfolgreiche Unterschriftensammlung gestartet, die folgendes Begehren zum Inhalt hatte:
Das Begehren ist am 18. Oktober 1961 auf der Gemeindekanzlei hinterlegt worden. Die Frist wurde auf den 1. November 1961 festgelegt. Eine ausserordentliche Burgerversammlung war gefordert worden. Die Gemeindeverwaltung liess den Dingen ihren Lauf. Am 12. November 1961 bequemte sie sich im Anschlagskasten der Gemeinde folgendes zu veröffentlichen:
Die Gemeindeverwaltung bringt zur Kenntnis, dass die Abstimmung über die Luftseilbahn Sunnegga–Blauherd–Unterrothorn nach der Mission, d.h. am 10. Dezember stattfinden wird.
Mit Schreiben vom 20. November 1961 wurde die Gemeindeverwaltung ersucht bekanntzugeben, ob es sich hier um die Einberufung der Burgerversammlung gemäss Begehren vom 18. Oktober 1961 handle und ob über die gestellten Anträge abgestimmt werde. Trotzdem die Gemeinde höflich ersucht wurde, bis zum 23. November 1961 Stellung zu nehmen, traf keine Antwort ein. Erst eine Beschwerde vom 30. November 1961 an den Staatsrat brachte die Klärung. Die Burgerverwaltung stellte dem Begehren der Initianten einen Gegenvorschlag gegenüber. Die Abstimmung wurde auf den 16./17. Dezember festgelegt. Das Resultat kann nachstehend dem Auszug aus dem Protokoll der Burgerversammlung entnommen werden:
Die Burgerversammlung ist durch übliche Bekanntmachung auf Sonntag, den 17. Dezember 1961 ins Gemeindehaus eingeladen worden, zwecks Abstimmung über die Beteiligung der Gemeinde an der Luftseilbahn Sunnegga–Rothorn.
Die orientierende Vorversammlung fand statt am 7. Dezember 1961 in der Turnhalle des neuen Schulhauses. Anlässlich dieser Versammlung gibt Herr Präsident Dr. Aufdenblatten einleitend bekannt, dass die ursprünglich auf den 10. Dezember angesetzte Burgerabstimmung auf Grund des Staatsratsentscheides vom 5. Dezember 1961 und gemäss mündlicher Besprechung mit der Staatskanzlei auf den 16./17. Dezember 1961 verschoben worden ist. Er teilte mit, dass an diesem Tage eventuell zwei Abstimmungen stattfinden werden und zwar gelangt zuerst der Vorschlag des Gemeinderates zur Abstimmung, gemäss welchem die Burger- und Munizipalgemeinde sich mit 51% an der geplanten Luftseilbahn Sunnegga–Rothorn beteiligen würde. Sofern dieser Vorschlag nicht angenommen werden sollte, kommt am gleichen Tag das Begehren des Initiativkomitees für den Bau einer Luftseilbahn Sunnegga–Rothorn zur Abstimmung, gemäss welchem sich die Burger- und Munizipalgemeinde am genannten Projekt nur mit 40% statt 51% beteiligen soll.
Vorschlag des Initiativ-Komitees | |
---|---|
Eingegangene Stimmzettel | 296 |
ungültig | 1 |
leer | 1 |
Ja | 177 |
Nein | 117 |
Der Präsident: sig. J. Aufdenblatten
Der Schreiber: sig. G. Biner
5. Bodenabtretung an die Rothornbahn AG
In der Abstimmung vom 17. Dezember 1961, nachmittags, hat die Burgerschaft der Bodenabtretung für den Bau der Rothornbahn AG zugestimmt. Da diese Abstimmung nicht durch Beschluss des Gemeinderates angeordnet wurde, sondern durch ein unterschriftliches Begehren verlangt worden ist, hat diese Abstimmung gemäss der kantonalen Gesetzgebung dem Gemeinderat gegenüber nur konsultative Wirkung. Der Rat beschliesst, dieser Abstimmung, soweit sie die Bodenabtretung anbetrifft, verbindlichen Charakter zu geben.
Der Präsident: sig. J. Aufdenblatten
Der Schreiber: sig. G. Biner
Obwohl sich die Urversammlung der Burgergemeinde klar für den Vorschlag der Zermatterinitianten ausgesprochen hatte, war die leidige Geschichte mit dem Initiativkomitee Kämpfen nicht zu Ende. Nach einigem hin und her fand am 15. Februar 1962 im Hotel Zermatterhof eine Aussprache statt. Die Sitzung wurde durch das Eidg. Post- und Eisenbahndepartement einberufen. Den Vorsitz führte Staatsrat E. von Roten, unter Beteiligung einer Anzahl Vertreter der Eidgenossenschaft, des Kantons, der Einwohner- und Burgergemeinde, der Bergbahnen und beider Initiativkomitees. Langer Reden kurzer Sinn: Das Eidg. Post- und Eisenbahndepartement entschied nachträglich im Einverständnis mit der kantonalen Behörde zugunsten des Initiativkomitees der Luftseilbahn Sunnegga–Unterrothorn. Hinter den Kulissen muss sich noch allerhand abgespielt haben, denn der Entscheid wurde erst 2 Jahre nach der Aussprache mit Schreiben vom 11. März 1964 mitgeteilt. An die in Aussicht gestellte Konzession wurde die Bedingung der Gemeinde Zermatt einbezogen, wonach gleichzeitig mit dem Bau der Luftseilbahn Sunnegga–Unterrothorn, zwischen Patrullarve und Sunnegga, oder Patrullarve–Blauherd eine weitere Transportanlage zu erstellen sei. Das Initiativkomitee entschied sich für den Bau des Skilifts Patrullarve–Blauherd. Weil die Konzession für die Luftseilbahn noch nicht vorhanden war, wurde dem Bau des Skilifts Priorität eingeräumt. Innert kurzer Zeit konnte beim kantonalen Baudepartement die Bewilligung für den Skilift erwirkt werden. Die Arbeiten für den Skilift waren bereits gut vorangeschritten, als am 9. Oktober 1964 die Gründungsversammlung der Zermatter Rothornbahn AG stattfand. Knapp 5 Monate nach dem Gründungsdatum, bzw. 4 Jahre nach der Eingabe des Konzessionsgesuches für die Luftseilbahn Sunnegga–Unterrothorn wurde dieses vom Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement am 26. Februar 1965 durch den damaligen Bundesrat Spühler gutgeheissen.
Die Geldmittel eines jeden Unternehmens sind der Blutkreislauf einer Gesellschaft. In grossen wirtschaftlichen Kreisen ist die Kreditbeschaffung mehr oder weniger ein Akt des Vertrages. In unzähligen Kurorten wird eine neuaufstrebende Gesellschaft, ganz besonders wenn es um Transportanlagen geht, mit dornenvollen finanziellen Problemen konfrontiert. Unsere Gesellschaft könnte hierüber vieles berichten. In Kürze nur folgendes:
Gründungskapital 1964 | Fr. 1 Million | voll gezeichnet |
Kapitalerhöhung 1966 | Fr. 3 Millionen | siehe nachstehende Bemerkung |
Kapitalerhöhung 1969 | Fr. 2 Millionen | gezeichnet Fr. 1.6 Millionen |
Kapitalerhöhung 1975 | Fr. 1 Million | gezeichnet Fr. 870’000.- |
Die Kapitalbeschaffung der ersten Million Franken ging ohne wesentliche Schwierigkeiten über die Bühne.
Mit der Kapitalerhöhung 1966 von Fr. 1 Million auf Fr. 4 Millionen begann die finanzielle Leidensgeschichte der Rothornbahn AG. In der Urabstimmung der Burgergemeinde vom 16. Dezember 1961 war der Einwohner- und Burgergemeinde eine Beteiligung von 40% zugestanden worden. Der Vorschlag der Gemeinde- und Burgerverwaltung ging auf 51% aus, wie dies vorangehend dem Protokoll der Burgerversammlung entnommen werden kann. Nun kam die Überraschung. Für die Gemeinden waren gemäss Abstimmungsprotokoll 40%, d.h. von Fr. 4 Millionen Fr. 1.6 Millionen reserviert zu halten. Beide Gemeinden zeichneten zusammen gesamthaft bloss Fr. 250’000.-. Das Kapital war zur Zeichnung nur für die einheimische Bevölkerung aufgelegt. Man konnte mit der Zeichnung der Einheimischen sehr zufrieden sein. Sie haben kräftig mitgeholfen die entstandene Lücke etwas einzuengen, vermochten sie jedoch bei weitem nicht zu schliessen. Die Initianten, die inzwischen die Pro Zermatt AG gegründet hatten, sprangen in die Bresche und zeichneten den fehlenden Betrag solidarisch.
Die zweite Kapitalerhöhung von Fr. 4 Millionen auf Fr. 6 Millionen fiel in die Zeit, wo sich die Verwaltungen der Einwohner- und Burgergemeinde getrennt hatte. Die Burgergemeinde öffnete sich gegenüber der Rothornbahn AG etwas mehr mit einer neuen Zeichnung von Fr. 550’000.-, die Einwohnergemeinde begnügte sich mit Fr. 125’000.-. Das Aktienkapital wurde nicht voll gezeichnet und musste um Fr. 400’000.- gekürzt werden.
Die dritte Kapitalerhöhung von 1 Million wurde vom kreditgewährenden Finanzinstitut gefordert. Bei der Aktienzeichnung waren die Aktionäre nicht mehr geldgeberfreudig, obwohl sich die finanzielle Lage offensichtlich langsam besserte. Nach der vorigen Kapitalerhöhung war in der Gemeindeverwaltung ein bedeutender Wechsel eingetreten. Die Burgergemeinde, die als Mehrheitsaktionärin der Luftseilbahn Zermatt-Schwarzsee AG den Bau der Kleinmatterhornbahn vor sich hatte, rundete ihre bisherige Beteiligung von Fr. 675’000.- auf Fr. 700’000.- auf. Die neue Gemeindeverwaltung nahm diesen Betrag als Massstab und zog mit der Zeichnung der Burgergemeinde gleich. Der Anteil beider Gemeinden am Aktienkapital der Zermatter Rothornbahn AG erhebt sich damit auf 21.63% anstatt der ursprünglich vorgesehenen 40%. Die letzte Kapitalerhöhung war nicht mehr den Zermattern allein vorbehalten. Auch Gäste und Wohnungsbesitzer wurden eingeladen. Trotzdem kam die geforderte Million nicht zusammen. Sie blieb mit Fr. 870’000.- Fr. 130’000.- darunter.
Die aufgezwungene Kapitalerhöhung stiess auf grossen Missmut verschiedener Aktionäre. Man darf dabei nicht übersehen, dass sie auch ihre gute Seite hatte. Zum einen konnte durch das grössere finanzielle Engagement der Einwohnergemeinde die Zusammenarbeit mit ihr erleichtert werden. Zum zweiten war unserer Unternehmung die Möglichkeit geschaffen, mit Fr. 500’000.- ins Aktienkapital der neu gegründeten Standseilbahn Zermatt-Sunnegga AG, unserer bedeutenden Zubringerbahn, einzusteigen. Wir können darum seit der Gründung dieser Gesellschaft unbestritten einen Verwaltungsrat stellen.
Nach Eingang der Eidgenössischen Konzession für die Luftseilbahnen konnte die definitive Planung vorangetrieben werden. Vorerst war für beide Sektionen eine Gondelbahn vorgesehen. Das Eidg. Amt für Verkehr forderte jedoch aus Gründen der Lawinengefahr und Bergung für den Abschnitt Blauherd–Unterrothorn eine Kabinenbahn. Der Verwaltungsrat beabsichtigte beide Anlagen auf den Winter 1966/67 in den Betrieb zu nehmen.
Die baulichen Termine konnten dazu nicht eingehalten werden. Mit der Verspätung der Inbetriebnahme blieben sehnlich erwartete Einnahmen aus, die besonders auch wegen bedeutenden Kostenüberschreitungen willkommen gewesen wären. Mit Mühen, Sorgen und Not konnten die finanziellen Schwierigkeiten überbrückt werden.
Angesichts fehlender Mittel konnte der Sommerausbau der Skipisten nur allmählich vorgenommen werden. Des weiteren drängte sich im sonnigsten Skigebiet von Zermatt eine zusätzliche Anlage an der Schattenseite auf. Auf der Nordseite des Unterrothorns wurde ein Skilift Richtung Kumme erstellt.
Die Feststellung, dass nun den Skifahrern ein abwechslungsreiches Skigebiet zur Verfügung stand, reichte nicht aus, um die finanziellen Probleme zu lösen. Die 1960 zur doppelten Leistung ausgebaute Sesselbahn Zermatt–Sunnegga (600 P/h) war allein nicht in der Lage für die zeitgemässen leistungsfähigen Luftseilbahnen und Skilifte einen genügend grossen Zubringerdienst zu gewährleisten. Von der Gornergrat-Stockhornseite konnte zufolge der leistungsschwachen Sesselbahn Findeln–Sunnegga nur wenige ins Rothorngebiet hinüberwechseln. Diese Umstände veranlassten den Verwaltungsrat nach einer besseren Verbindung mit dem Nachbargebiet zu suchen. Man entschloss sich für den Bau der Gondelbahn Gant–Blauherd und des Skilifts Gant–Platte. Vorweg wurden die Partner im gemeinsamen Wintersportsabonnement an der jährlichen Sitzung Ende der Wintersaison ersucht, die projektierten Anlagen ins Generalabonnement einzubeziehen. Leider zweifelten die Partner an der Möglichkeit zwei Anlagen während eines Sommers fertig zu erstellen und nahmen zu unserem Gesuche eine ablehnende Haltung ein. Noch vor der Hochsaison im Winter 1971 konnte die Gondelbahn im Januar und der Skilift wegen Schneemangel erst Mitte Februar dem Betrieb übergeben werden. Wieder einmal flossen erwartete Einnahmen nur spärlich ein. Eine Zusatzkarte zum Abonnement sollte zu Mehreinnahmen verhelfen. Zufolge der prekären Schneelage in jenem Winter, fand sie nicht den gewünschten Absatz.
Der 1969 erstmals ausgewiesene Passivsaldo belastete immer mehr die Jahresrechnungen. Ende 1973 war mit Fr. 869’739.90 die Talsohle erreicht. Nun ging es rasch aufwärts. Der Verteilungsschlüssel, den die Rothornbahn 1971 gekündigt hatte, wurde 1975 durch einen neuen ersetzt. Er fand rückwirkend Anwendung auf die Jahre 1972/73/74, wodurch die Gesellschaft in den Genuss einer namhaften Nachzahlung kam. Für das Betriebsjahr 1977 konnte nach der langen Durststrecke eine Dividende von 6% ausgerichtet werden. Zuvor reichte es der Rothornbahn AG bloss einmal für das Jahr 1967 zu einer Dividende von 4% auf das Aktienkapital von Fr. 1 Million.
Während die Rothornbahn sich schwer zum wirtschaftlichen Gedeihen durcharbeiten musste, konnte die Sesselbahn von allem Anfang an von der Erschliessung des Rothorns ihr Betriebsergebnis enorm steigern. Die Zahlen der Gewinnverteilung der Sesselbahn an die Munizipal- und Burgergemeinde mögen dies nachfolgend verdeutlichen:
1970 | Fr. 200’000.- |
1971 | Fr. 240’000.- |
1972 | Fr. 360’000.- |
1973 | Fr. 400’000.- |
1974 | Fr. 300’000.- |
1975 | Fr. 500’000.- |
1976 | Fr. 400’000.- |
1977 | Fr. 700’000.- |
1978 | Fr. 1’000’000.- |
1979 | Fr. 800’000.- |
1980 | Fr. 1’000’000.- |
Projekt | Eröffnung |
---|---|
Skilift National | 01.02.1965 |
Gondelbahn Sunnegga–Blauherd | 24.03.1967 |
Kabinen Blauherd–Unterrothorn | 16.07.1967 |
Skilift Kumme (ersetzt im Dezember 1982) | 15.12.1968 |
Gondelbahn Gant–Blauherd | 22.01.1971 |
Skilift Gant–Platte | 14.02.1971 |
Dreiersessellift Kumme | 16.12.1982 |
Bau des Personalhauses Kumme | 1983 |
Bau der Schneeanlage: | |
Sunnegga–Blauherd (1.5 km) | 1984 |
Blauherd–Richtung Unterrothorn (1.6 km) | 1985 |
Verlängerung (0.7 km) | 1986 |
Sunnegga–Patrullarve (1.3 km) | 1988 |
Die Strecke ist mit 105 Schneekanonen ausgestattet, davon sind 65 voll automatisiert, d.h. steuerbar durch den Computer.
Jahr | Frequenz Sommer | Frequenz Winter | Ertrag Sommer | Ertrag Winter |
---|---|---|---|---|
1968 | 41’514 | 447’552 | 63’772.05 | 653’984.65 |
1969 | 47’728 | 773’750 | 91’018.85 | 955’449.25 |
1970 | 58’272 | 780’837 | 83’694.15 | 1’006’977.75 |
1971 | 69’170 | 619’622 | 115’663.45 | 1’017’892.45 |
1972 | 65’401 | 938’043 | 143’852.55 | 1’619’643.75 |
1973 | 63’288 | 766’348 | 149’991.05 | 1’587’112.25 |
1974 | 56’571 | 985’649 | 140’237.50 | 1’951’355.15 |
1975 | 53’555 | 1’197’722 | 138’845.50 | 2’154’155.35 |
1976 | 50’683 | 1’077’224 | 125’789.50 | 2’312’778.20 |
1977 | 49’465 | 1’303’471 | 136’374.60 | 2’719’158.30 |
1978 | 47’849 | 1’370’484 | 126’599.95 | 2’842’983.55 |
1979 | 49’506 | 1’425’751 | 132’774.00 | 2’908’976.05 |
1980 | 43’545 | 1’744’511 | 117’060.70 | 3’673’454.90 |
1981 | 48’402 | 1’799’442 | 143’808.40 | 3’957’845.45 |
1982 | 60’650 | 1’863’783 | 141’409.30 | 3’798’622.25 |
1983 | 48’855 | 2’035’076 | 142’650.65 | 3’782’237.55 |
1984 | 46’162 | 2’212’083 | 131’483.50 | 4’164’983.25 |
1985 | 55’476 | 1’872’369 | 159’703.15 | 3’808’023.70 |
1986 | 65’812 | 2’194’965 | 171’525.10 | 4’273’689.40 |
1987 | 67’014 | 2’554’289 | 204’153.20 | 4’579’920.40 |
Aufdenblatten Erwin, Präsident | 1964–1969 |
Julen Siegfried, Vizepräsident | 1964–1973 |
Julen August | 1964–1969 |
Kronig Roman | 1964–1985 |
Perren Hubert | 1964–1969 |
Petrig Edmund | 1964–1976 |
Biner Yvo, Präsident | 1969– |
Julen Severin | 1969– |
Perren Leander | 1969– |
Perren Werner | 1969–1973 |
Schnidrig Josef | 1969–1973 |
Schnidrig Josef, Vizepräsident | 1973–1976 |
Steenaerts Josef | 1969–1977 |
Julen Herbert | 1973–1976 |
Julen Herbert, Vizepräsident | 1976– |
Kronig Erwin | 1973–1977 |
Julen Hans-Peter | 1976– |
Aufdenblatten Hugo | 1977– |
Perren Georg | 1977–1985 |
Taugwalder German | 1977–1981 |
Biner Alex | 1985– |
Biner Emil | 1985– |
Lauber Christian | 1985– |
Statutengemäss finden alle vier Jahre Wahlen statt. Die Einwohner- und Burgergemeinde haben je einen festen Sitz im Verwaltungsrat.
Direktoren | |
---|---|
Lehner Elmar | 1968–1970 |
Abbet Raymond | 1971–1972 |
Biner René | 1972–1977 |
Burgener Josef | 1977– |
Technischer Leiter | |
---|---|
Hauser Fred | 1968– |
Technischer Leiter Stellvertreter | |
---|---|
Pollinger Julius | 1968–1981 |
Amstuz Ignaz | 1982– |
Treuhandbüro | |
---|---|
Erwin Imhasly, Brig | 1968– |
Yvo Biner
Präsident des Verwaltungsrates
Zermatter Rothornbahn AG
Zermatt im Juni 1989