25 Jahre Zermatter Rothornbahn AG

Rückblick auf die Gründung und Entwicklung der Zermatter Rothornbahn AG

Quelle: Jahresbericht 1988 (PDF, 6 Seiten, 767 KB)

Im Laufe des Jahres 1961 hatte es sich glaubwürdig herumge­sprochen, dass eine Gruppe Auswärtiger die Absicht hätte das Unterrothorn von Zermatt aus über Grünsee zu erschliessen. Eine Abzweigung sollte Grünsee mit dem Hohtälligrat verbinden.

Anfangs des zweiten Weltkrieges haben die Zermatter dem Bau eines Skilifts Zermatt–Sunnegga zugestimmt. 1947 wurde dieser Skilift nach Sunnegga–Blauherd verlegt und durch eine Sesselbahn ersetzt. Mit der Erschliessung der Nordhänge am Fusse des Matterhorns

durch die Schwarzseebahn AG, mit Aktien­mehrheit der Burger­gemeinde und Beteiligung der Munizipal­gemeinde, haben die Zermatter klar gezeigt, dass sie willens sind Neuer­schliessungen selbst anhand zu nehmen. Es ist nicht zu verwundern, dass die oben erwähnte Kunde einigen Wirbel aufstiess und Gemüter der Zermatter erhitzte. Der Versuch auswärtiger Einmi­schung in den Ausbau der Transport­anlagen traf auf scharfen Widerstand einiger Zermatter. Sie schlossen sich zusammen und bildeten das nachstehende Initiativ­komitee für die Luftseilbahn Sunnegga–Blauherd–Unterrothorn:

Das Initiativkomitee handelte rasch. Am 16. Juni 1961 unterbreitete es dem damals zuständigen Eidg. Post- und Eisenbahn­departement das Konzessions­gesuch für die Luftseilbahn Sunnegga–Blauherd–Unterrothorn. Am 11. Oktober 1961 fand das eingangs erwähnte Gerede die Bestätigung im Walliser-Bote-Briger-Anzeiger, wie folgt:

Kühnes Luftseilbahnprojekt
Das von der bekannten Firma W. Habegger in Thun ausgearbeitete, bisher grösste Luftseilbahn-Projekt der Schweiz: Zermatt–Grünsee, mit Abzweigungen nach Unterrothorn und Hohtälli ist vom Initiativ­komitee mit Nationalrat Kämpfen als Präsident und Paul Guntern, dem Präsidenten der Vereinigung der Oberwalliser Verkehrs­interessenten als Sekretär dem Bund zur Genehmigung eingereicht worden.
Wie wir vernehmen, gedenkt sich die Gemeinde Zermatt sehr massgeblich an dieser für die Weiterent­wicklung der weltbekannten Fremdenstation und ihrer Umgebung notwendigen Bahnverbindung zu beteiligen.

Am 16. Oktober 1961 brachte die gleiche Lokalzeitung folgende Stellungnahme:

Seilbahnprojekt Zermatt–Grünsee–Hohtälli–Unterrothorn
Das Initiativkomitee mit Präsident Nationalrat Moritz Kämpfen, Brig und Paul Guntern, Sekretär, Siders, für eine zu bauende Seilbahn von Zermatt nach Grünsee–Hohtälli–Unterrothorn nimmt Bezug auf die in der Presse erschienene Meldung und stellt fest, dass diese Mitteilung keinen offiziellen Charakter hat.
Das Initiativkomitee gibt hiermit bekannt, dass Verhandlungen mit der Gemeinde Zermatt demnächst aufgenommen werden, wobei die Aktien­mehrheit und die zu erstel­lenden Gewerbegebäude der Gemeinde und Burgerschaft Zermatt zum vornherein zugesichert werden.
Für das Initiativkomitee
i.A. der Sekretär
Paul Guntern

Aus dem Kreise des Zermatter-Initiativ­komitees folgte am 15. November 1961 eine ziemlich gründliche Stellung­nahme, die hier nicht in vollem Umfang wiedergegeben werden soll. Nach einer längeren Einleitung ist folgendes zu lesen:

… In Nr. 44 des kantonalen Amtsblattes vom 27. Oktober 1961 ist das oben erwähnte Konzessions­gesuch, das dem Eidg. Post- und Eisenbahn­departemente in bereinigter Form am 9. Oktober 1961 eingereicht worden ist, zur Vernehmlassung ausgeschrieben … Überrascht sind die Grundeigen­tümer, die auf Grund des ausge­schriebenen Projektes feststellen mussten, dass ihr Eigentum überbaut und überfahren werden soll …
Entrüstet sind grosse Kreise der Bevölkerung von Zermatt, die sehen wie auswärtige Finanzkreise ein Konkurrenz­unternehmen in das Gebiet von Blauherd–Unterrothorn stellen wollen … Dass sich auch Nationalrat Kämpfen hergegeben hat, der Sesselbahn der Gemeinde Zermatt den Dolchstoss zu versetzen, hat wirklich noch gefehlt.

Im Grunde genommen wäre es an der Einwohner- und der Burger­gemeinde gewesen, als gemeinsame Besitzer des Sesselliftes Zermatt–Sunnegga, für den Weiterausbau Richtung Unterrothorn besorgt zu sein. Die Initianten haben darüber beraten und hätten den Gemeinden gerne dieses Vorrecht abgetreten. Aber man war überzeugt, dass bei einer finanziellen Mehrbe­teiligung der Gemeinden die Angelegenheit auf die lange Bank geschoben worden wäre. Zudem ist noch bekannt geworden, dass im Initiativ­komitee Kämpfen drei Zermatter Gemeinderäte vertreten waren. Das Zermatter Initiativ­komitee überliess nichts dem Zufall. Am 6. September 1961 wurde bei der Gemeinde­verwaltung das Gesuch für die Abtretung des notwendigen Burgerbodens und die Erteilung der notwendigen Durchfahrts­rechte für den Bau und Betrieb der Luftseilbahn Sunnegga–Unterrothorn eingereicht. Nachdem die Gemeinde­verwaltung darauf nicht reagierte wurde unter den Burgern eine erfolgreiche Unterschriften­sammlung gestartet, die folgendes Begehren zum Inhalt hatte:

  1. Die unterzeichneten, stimmfähigen Burger von Zermatt stellen das Begehren um Einberufung einer Burger­versammlung, innert nützlicher Frist, d.h. bis 1. November 1961, zwecks Orientierung und Abstimmung über das vom Initiativ­komitee für die Luftseilbahn Sunnegga–Blauherd–Unterrothorn am 6. September 1961 gestellte Gesuch:
    • Abtretung des notwendigen Bodens für die Stations­gebäude
    • Erteilung des Durchfahrts­rechtes
    • Bewilligung zur Benutzung des Burgerbodens während der Bauzeit, zu den bis jetzt für ähnliche Betriebe üblichen Bedingungen.
  2. Beteiligung der Gemeinde (Burger- und Munizipal­gemeinde) mit 40% am Aktienkapital der Gesellschaft.
  3. Gleichzeitiger Bau eines Restaurants auf dem Unterrothorn durch die Burger­gemeinde.

Das Begehren ist am 18. Oktober 1961 auf der Gemeinde­kanzlei hinterlegt worden. Die Frist wurde auf den 1. November 1961 festgelegt. Eine ausser­ordentliche Burger­versammlung war gefordert worden. Die Gemeinde­verwaltung liess den Dingen ihren Lauf. Am 12. November 1961 bequemte sie sich im Anschlags­kasten der Gemeinde folgendes zu veröffent­lichen:

Die Gemeindeverwaltung bringt zur Kenntnis, dass die Abstimmung über die Luftseilbahn Sunnegga–Blauherd–Unterrothorn nach der Mission, d.h. am 10. Dezember stattfinden wird.

Mit Schreiben vom 20. November 1961 wurde die Gemeinde­verwaltung ersucht bekannt­zugeben, ob es sich hier um die Einberufung der Burger­versammlung gemäss Begehren vom 18. Oktober 1961 handle und ob über die gestellten Anträge abgestimmt werde. Trotzdem die Gemeinde höflich ersucht wurde, bis zum 23. November 1961 Stellung zu nehmen, traf keine Antwort ein. Erst eine Beschwerde vom 30. November 1961 an den Staatsrat brachte die Klärung. Die Burger­verwaltung stellte dem Begehren der Initianten einen Gegenvorschlag gegenüber. Die Abstim­mung wurde auf den 16./17. Dezember festgelegt. Das Resultat kann nachstehend dem Auszug aus dem Protokoll der Burger­versammlung entnommen werden:

Auszug aus dem Protokoll der Burger­versammlung vom 16./17. Dezember 1961

Die Burgerversammlung ist durch übliche Bekanntmachung auf Sonntag, den 17. Dezember 1961 ins Gemeindehaus eingeladen worden, zwecks Abstimmung über die Beteiligung der Gemeinde an der Luftseilbahn Sunnegga–Rothorn.
Die orientierende Vorver­sammlung fand statt am 7. Dezember 1961 in der Turnhalle des neuen Schulhauses. Anlässlich dieser Versammlung gibt Herr Präsident Dr. Aufdenblatten einleitend bekannt, dass die ursprünglich auf den 10. Dezember angesetzte Burger­abstimmung auf Grund des Staatsrats­entscheides vom 5. Dezember 1961 und gemäss mündlicher Besprechung mit der Staatskanzlei auf den 16./17. Dezember 1961 verschoben worden ist. Er teilte mit, dass an diesem Tage eventuell zwei Abstimmungen stattfinden werden und zwar gelangt zuerst der Vorschlag des Gemeinde­rates zur Abstimmung, gemäss welchem die Burger- und Munizi­palgemeinde sich mit 51% an der geplanten Luftseilbahn Sunnegga–Rothorn beteiligen würde. Sofern dieser Vorschlag nicht angenommen werden sollte, kommt am gleichen Tag das Begehren des Initiativ­komitees für den Bau einer Luftseil­bahn Sunnegga–Rothorn zur Abstimmung, gemäss welchem sich die Burger- und Munizipal­gemeinde am genannten Projekt nur mit 40% statt 51% beteiligen soll.

Begehren – Vorschlag des Initiativkomitees

  1. Die unterzeichneten, stimmfähigen Burger von Zermatt stellen das Begehren um Einberufung einer Burger­versammlung, innert nützlicher Frist, d.h. bis 1. November 1961, zwecks Orientierung und Abstimmung über das vom Initiativ­komitee für die Luftseilbahn Sunnegga–Blauherd–Unterrothorn am 6. September 1961 gestellte Gesuch:
    • Abtretung des notwendigen Bodens für die Stations­gebäude
    • Erteilung des Durchfahrts­rechtes
    • Bewilligung zur Benutzung des Burgerbodens während der Bauzeit, zu den bis jetzt für ähnliche Betriebe üblichen Bedingungen.
  2. Beteiligung der Gemeinde (Burger- und Munizipal­gemeinde) mit 40% am Aktienkapital der Gesellschaft.
  3. Gleichzeitiger Bau eines Restaurants auf dem Unterrothorn durch die Burger­gemeinde.
Vorschlag des Initiativ-Komitees
Eingegangene Stimmzettel 296
ungültig 1
leer 1
Ja 177
Nein 117

Der Präsident: sig. J. Aufdenblatten
Der Schreiber: sig. G. Biner

Auszug aus dem Protokoll der Burgerrats­sitzung vom 1. April 1966

5. Bodenabtretung an die Rothornbahn AG
In der Abstimmung vom 17. Dezember 1961, nachmittags, hat die Burgerschaft der Bodenab­tretung für den Bau der Rothorn­bahn AG zugestimmt. Da diese Abstimmung nicht durch Beschluss des Gemeinde­rates angeordnet wurde, sondern durch ein unter­schriftliches Begehren verlangt worden ist, hat diese Abstimmung gemäss der kantonalen Gesetz­gebung dem Gemeinderat gegenüber nur konsultative Wirkung. Der Rat beschliesst, dieser Abstimmung, soweit sie die Boden­abtretung anbetrifft, verbindlichen Charakter zu geben.
Der Präsident: sig. J. Aufdenblatten
Der Schreiber: sig. G. Biner

Obwohl sich die Urversammlung der Burger­gemeinde klar für den Vorschlag der Zermatter­initianten ausgesprochen hatte, war die leidige Geschichte mit dem Initiativ­komitee Kämpfen nicht zu Ende. Nach einigem hin und her fand am 15. Februar 1962 im Hotel Zermatterhof eine Aussprache statt. Die Sitzung wurde durch das Eidg. Post- und Eisenbahn­departement einberufen. Den Vorsitz führte Staatsrat E. von Roten, unter Beteiligung einer Anzahl Vertreter der Eidgenos­senschaft, des Kantons, der Einwohner- und Burger­gemeinde, der Bergbahnen und beider Initiativ­komitees. Langer Reden kurzer Sinn: Das Eidg. Post- und Eisenbahnde­partement entschied nachträglich im Einverständnis mit der kantonalen Behörde zugunsten des Initiativ­komitees der Luftseilbahn Sunnegga–Unterrothorn. Hinter den Kulissen muss sich noch allerhand abgespielt haben, denn der Entscheid wurde erst 2 Jahre nach der Aussprache mit Schreiben vom 11. März 1964 mitgeteilt. An die in Aussicht gestellte Konzession wurde die Bedingung der Gemeinde Zermatt einbezogen, wonach gleichzeitig mit dem Bau der Luftseilbahn Sunnegga–Unterrothorn, zwischen Patrullarve und Sunnegga, oder Patrullarve–Blauherd eine weitere Transport­anlage zu erstellen sei. Das Initiativ­komitee entschied sich für den Bau des Skilifts Patrullarve–Blauherd. Weil die Konzession für die Luftseilbahn noch nicht vorhanden war, wurde dem Bau des Skilifts Priorität eingeräumt. Innert kurzer Zeit konnte beim kantonalen Baudepartement die Bewilligung für den Skilift erwirkt werden. Die Arbeiten für den Skilift waren bereits gut vorange­schritten, als am 9. Oktober 1964 die Gründungs­versammlung der Zermatter Rothornbahn AG stattfand. Knapp 5 Monate nach dem Gründungsdatum, bzw. 4 Jahre nach der Eingabe des Konzessions­gesuches für die Luftseilbahn Sunnegga–Unterrothorn wurde dieses vom Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschafts­departement am 26. Februar 1965 durch den damaligen Bundesrat Spühler gutgeheissen.

Finanzierung

Die Geldmittel eines jeden Unternehmens sind der Blutkreislauf einer Gesellschaft. In grossen wirtschaft­lichen Kreisen ist die Kreditbe­schaffung mehr oder weniger ein Akt des Vertrages. In unzähligen Kurorten wird eine neuauf­strebende Gesellschaft, ganz besonders wenn es um Transport­anlagen geht, mit dornenvollen finanziellen Problemen konfrontiert. Unsere Gesellschaft könnte hierüber vieles berichten. In Kürze nur folgendes:

Gründungskapital 1964 Fr. 1 Million voll gezeichnet
Kapitalerhöhung 1966 Fr. 3 Millionen siehe nachstehende Bemerkung
Kapitalerhöhung 1969 Fr. 2 Millionen gezeichnet Fr. 1.6 Millionen
Kapitalerhöhung 1975 Fr. 1 Million gezeichnet Fr. 870’000.-

Die Kapitalbeschaffung der ersten Million Franken ging ohne wesentliche Schwierig­keiten über die Bühne.

Mit der Kapital­erhöhung 1966 von Fr. 1 Million auf Fr. 4 Millionen begann die finanzielle Leidens­geschichte der Rothornbahn AG. In der Urabstimmung der Burger­gemeinde vom 16. Dezember 1961 war der Einwohner- und Burger­gemeinde eine Beteiligung von 40% zugestanden worden. Der Vorschlag der Gemeinde- und Burger­verwaltung ging auf 51% aus, wie dies vorangehend dem Protokoll der Burger­versammlung entnommen werden kann. Nun kam die Überraschung. Für die Gemeinden waren gemäss Abstimmungs­protokoll 40%, d.h. von Fr. 4 Millionen Fr. 1.6 Millionen reserviert zu halten. Beide Gemeinden zeichneten zusammen gesamthaft bloss Fr. 250’000.-. Das Kapital war zur Zeichnung nur für die einheimische Bevölkerung aufgelegt. Man konnte mit der Zeichnung der Einheimischen sehr zufrieden sein. Sie haben kräftig mitgeholfen die entstandene Lücke etwas einzuengen, vermochten sie jedoch bei weitem nicht zu schliessen. Die Initianten, die inzwischen die Pro Zermatt AG gegründet hatten, sprangen in die Bresche und zeichneten den fehlenden Betrag solidarisch.

Die zweite Kapital­erhöhung von Fr. 4 Millionen auf Fr. 6 Millionen fiel in die Zeit, wo sich die Verwaltungen der Einwohner- und Burger­gemeinde getrennt hatte. Die Burger­gemeinde öffnete sich gegenüber der Rothornbahn AG etwas mehr mit einer neuen Zeichnung von Fr. 550’000.-, die Einwohner­gemeinde begnügte sich mit Fr. 125’000.-. Das Aktienkapital wurde nicht voll gezeichnet und musste um Fr. 400’000.- gekürzt werden.

Die dritte Kapitalerhöhung von 1 Million wurde vom kreditge­währenden Finanz­institut gefordert. Bei der Aktien­zeichnung waren die Aktionäre nicht mehr geldgeber­freudig, obwohl sich die finanzielle Lage offensichtlich langsam besserte. Nach der vorigen Kapitaler­höhung war in der Gemeinde­verwaltung ein bedeutender Wechsel eingetreten. Die Burger­gemeinde, die als Mehrheits­aktionärin der Luftseilbahn Zermatt-Schwarzsee AG den Bau der Kleinmatter­hornbahn vor sich hatte, rundete ihre bisherige Beteiligung von Fr. 675’000.- auf Fr. 700’000.- auf. Die neue Gemeinde­verwaltung nahm diesen Betrag als Massstab und zog mit der Zeichnung der Burger­gemeinde gleich. Der Anteil beider Gemeinden am Aktienkapital der Zermatter Rothornbahn AG erhebt sich damit auf 21.63% anstatt der ursprünglich vorgesehenen 40%. Die letzte Kapitaler­höhung war nicht mehr den Zermattern allein vorbehalten. Auch Gäste und Wohnungs­besitzer wurden eingeladen. Trotzdem kam die geforderte Million nicht zusammen. Sie blieb mit Fr. 870’000.- Fr. 130’000.- darunter.

Die aufgezwungene Kapitalerhöhung stiess auf grossen Missmut verschiedener Aktionäre. Man darf dabei nicht übersehen, dass sie auch ihre gute Seite hatte. Zum einen konnte durch das grössere finanzielle Engagement der Einwohner­gemeinde die Zusammenarbeit mit ihr erleichtert werden. Zum zweiten war unserer Unter­nehmung die Möglichkeit geschaffen, mit Fr. 500’000.- ins Aktienkapital der neu gegründeten Standseilbahn Zermatt-Sunnegga AG, unserer bedeutenden Zubringerbahn, einzusteigen. Wir können darum seit der Gründung dieser Gesellschaft unbestritten einen Verwaltungsrat stellen.

Baugeschichte und Betriebliches

Nach Eingang der Eidgenössischen Konzession für die Luftseilbahnen konnte die definitive Planung vorangetrieben werden. Vorerst war für beide Sektionen eine Gondelbahn vorgesehen. Das Eidg. Amt für Verkehr forderte jedoch aus Gründen der Lawinengefahr und Bergung für den Abschnitt Blauherd–Unterrothorn eine Kabinenbahn. Der Verwaltungsrat beabsichtigte beide Anlagen auf den Winter 1966/67 in den Betrieb zu nehmen.

Die baulichen Termine konnten dazu nicht eingehalten werden. Mit der Verspätung der Inbetriebnahme blieben sehnlich erwartete Einnahmen aus, die besonders auch wegen bedeutenden Kostenüber­schreitungen willkommen gewesen wären. Mit Mühen, Sorgen und Not konnten die finanziellen Schwierig­keiten überbrückt werden.

Angesichts fehlender Mittel konnte der Sommerausbau der Skipisten nur allmählich vorgenommen werden. Des weiteren drängte sich im sonnigsten Skigebiet von Zermatt eine zusätzliche Anlage an der Schattenseite auf. Auf der Nordseite des Unterrothorns wurde ein Skilift Richtung Kumme erstellt.

Die Feststellung, dass nun den Skifahrern ein abwechslungs­reiches Skigebiet zur Verfügung stand, reichte nicht aus, um die finanziellen Probleme zu lösen. Die 1960 zur doppelten Leistung ausgebaute Sesselbahn Zermatt–Sunnegga (600 P/h) war allein nicht in der Lage für die zeitge­mässen leistungs­fähigen Luftseilbahnen und Skilifte einen genügend grossen Zubringer­dienst zu gewährleisten. Von der Gornergrat-Stockhornseite konnte zufolge der leistungs­schwachen Sesselbahn Findeln–Sunnegga nur wenige ins Rothorngebiet hinüber­wechseln. Diese Umstände veranlassten den Verwaltungsrat nach einer besseren Verbindung mit dem Nachbargebiet zu suchen. Man entschloss sich für den Bau der Gondelbahn Gant–Blauherd und des Skilifts Gant–Platte. Vorweg wurden die Partner im gemeinsamen Wintersports­abonnement an der jährlichen Sitzung Ende der Winter­saison ersucht, die projektierten Anlagen ins General­abonnement einzubeziehen. Leider zweifelten die Partner an der Möglichkeit zwei Anlagen während eines Sommers fertig zu erstellen und nahmen zu unserem Gesuche eine ablehnende Haltung ein. Noch vor der Hochsaison im Winter 1971 konnte die Gondelbahn im Januar und der Skilift wegen Schneemangel erst Mitte Februar dem Betrieb übergeben werden. Wieder einmal flossen erwartete Einnahmen nur spärlich ein. Eine Zusatzkarte zum Abonnement sollte zu Mehreinnahmen verhelfen. Zufolge der prekären Schneelage in jenem Winter, fand sie nicht den gewünschten Absatz.

Der 1969 erstmals ausgewiesene Passivsaldo belastete immer mehr die Jahres­rechnungen. Ende 1973 war mit Fr. 869’739.90 die Talsohle erreicht. Nun ging es rasch aufwärts. Der Verteilungs­schlüssel, den die Rothornbahn 1971 gekündigt hatte, wurde 1975 durch einen neuen ersetzt. Er fand rückwirkend Anwendung auf die Jahre 1972/73/74, wodurch die Gesellschaft in den Genuss einer namhaften Nachzahlung kam. Für das Betriebsjahr 1977 konnte nach der langen Durststrecke eine Dividende von 6% ausgerichtet werden. Zuvor reichte es der Rothornbahn AG bloss einmal für das Jahr 1967 zu einer Dividende von 4% auf das Aktienkapital von Fr. 1 Million.

Während die Rothornbahn sich schwer zum wirtschaft­lichen Gedeihen durcharbeiten musste, konnte die Sesselbahn von allem Anfang an von der Erschliessung des Rothorns ihr Betriebs­ergebnis enorm steigern. Die Zahlen der Gewinn­verteilung der Sesselbahn an die Munizipal- und Burger­gemeinde mögen dies nachfolgend verdeutlichen:

1970 Fr. 200’000.-
1971 Fr. 240’000.-
1972 Fr. 360’000.-
1973 Fr. 400’000.-
1974 Fr. 300’000.-
1975 Fr. 500’000.-
1976 Fr. 400’000.-
1977 Fr. 700’000.-
1978 Fr. 1’000’000.-
1979 Fr. 800’000.-
1980 Fr. 1’000’000.-

Bautätigkeit

Projekt Eröffnung
Skilift National 01.02.1965
Gondelbahn Sunnegga–Blauherd 24.03.1967
Kabinen Blauherd–Unterrothorn 16.07.1967
Skilift Kumme (ersetzt im Dezember 1982) 15.12.1968
Gondelbahn Gant–Blauherd 22.01.1971
Skilift Gant–Platte 14.02.1971
Dreiersessellift Kumme 16.12.1982
Bau des Personalhauses Kumme 1983
Bau der Schneeanlage:
Sunnegga–Blauherd (1.5 km) 1984
Blauherd–Richtung Unterrothorn (1.6 km) 1985
Verlängerung (0.7 km) 1986
Sunnegga–Patrullarve (1.3 km) 1988

Die Strecke ist mit 105 Schneekanonen ausgestattet, davon sind 65 voll automatisiert, d.h. steuerbar durch den Computer.

Frequenzen und Verkehrs-Einnahmen 1968–1987

Jahr Frequenz Sommer Frequenz Winter Ertrag Sommer Ertrag Winter
1968 41’514 447’552 63’772.05 653’984.65
1969 47’728 773’750 91’018.85 955’449.25
1970 58’272 780’837 83’694.15 1’006’977.75
1971 69’170 619’622 115’663.45 1’017’892.45
1972 65’401 938’043 143’852.55 1’619’643.75
1973 63’288 766’348 149’991.05 1’587’112.25
1974 56’571 985’649 140’237.50 1’951’355.15
1975 53’555 1’197’722 138’845.50 2’154’155.35
1976 50’683 1’077’224 125’789.50 2’312’778.20
1977 49’465 1’303’471 136’374.60 2’719’158.30
1978 47’849 1’370’484 126’599.95 2’842’983.55
1979 49’506 1’425’751 132’774.00 2’908’976.05
1980 43’545 1’744’511 117’060.70 3’673’454.90
1981 48’402 1’799’442 143’808.40 3’957’845.45
1982 60’650 1’863’783 141’409.30 3’798’622.25
1983 48’855 2’035’076 142’650.65 3’782’237.55
1984 46’162 2’212’083 131’483.50 4’164’983.25
1985 55’476 1’872’369 159’703.15 3’808’023.70
1986 65’812 2’194’965 171’525.10 4’273’689.40
1987 67’014 2’554’289 204’153.20 4’579’920.40

Verwaltungsräte

Aufdenblatten Erwin, Präsident 1964–1969
Julen Siegfried, Vizepräsident 1964–1973
Julen August 1964–1969
Kronig Roman 1964–1985
Perren Hubert 1964–1969
Petrig Edmund 1964–1976
Biner Yvo, Präsident 1969–
Julen Severin 1969–
Perren Leander 1969–
Perren Werner 1969–1973
Schnidrig Josef 1969–1973
Schnidrig Josef, Vizepräsident 1973–1976
Steenaerts Josef 1969–1977
Julen Herbert 1973–1976
Julen Herbert, Vizepräsident 1976–
Kronig Erwin 1973–1977
Julen Hans-Peter 1976–
Aufdenblatten Hugo 1977–
Perren Georg 1977–1985
Taugwalder German 1977–1981
Biner Alex 1985–
Biner Emil 1985–
Lauber Christian 1985–

Statutengemäss finden alle vier Jahre Wahlen statt. Die Einwohner- und Burger­gemeinde haben je einen festen Sitz im Verwaltungsrat.

Direktoren
Lehner Elmar 1968–1970
Abbet Raymond 1971–1972
Biner René 1972–1977
Burgener Josef 1977–
Technischer Leiter
Hauser Fred 1968–
Technischer Leiter Stellvertreter
Pollinger Julius 1968–1981
Amstuz Ignaz 1982–
Treuhandbüro
Erwin Imhasly, Brig 1968–

Yvo Biner
Präsident des Verwaltungsrates
Zermatter Rothornbahn AG

Zermatt im Juni 1989